Die Mitarbeiterin ist in Österreich vertrieblich tätig
Beispiel: Eine Vertriebsmitarbeiterin arbeitet von Österreich aus, betreut hier Kunden und generiert Umsätze für Ihr ausländisches Unternehmen.
- Durch die Tätigkeit kann eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens in Österreich begründet werden.
- Dann entstehen über die reine Lohnverrechnung hinaus weitere steuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten in Österreich.
- Die Prüfung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, gehört deshalb an den Anfang – nicht ans Ende.
