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Glossar · Lohnverrechnung

Jahressechstel

Das Jahressechstel ist die Grenze, bis zu der Sonderzahlungen – typischerweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld – mit nur 6 % Lohnsteuer begünstigt besteuert werden (nach einem Freibetrag von 620 €). Es beträgt ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge. Was darüber liegt, wird wie laufender Bezug voll versteuert.

Mit uns kannst du rechnen

Warum das Jahressechstel bei Prämien zur Falle wird

Beim klassischen 13./14. Gehalt ist das Sechstel genau ausgeschöpft. Zahlst du zusätzlich Prämien oder Boni als Sonderzahlung, wird das Sechstel überschritten – der Überhang verliert die Begünstigung und wird voll besteuert. Umgekehrt erhöhen Überstunden und Zulagen die laufenden Bezüge und damit das Sechstel.

  • Berechnung: (laufende Bruttobezüge des Jahres ÷ Kalendermonate) × 2 – rollierend bei jeder Abrechnung geprüft

  • Gestaltung: ob eine Prämie als Sonderzahlung oder laufender Bezug günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – wir rechnen beide Varianten

  • SV-Seite: für Sonderzahlungen gilt 2026 eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € pro Jahr

Mehr zur korrekten Abwicklung: Prämien & Gehaltsänderungen · Lohn- & Gehaltsabrechnung. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.

FAQ Jahressechstel

Nicht per Gesetz – der Anspruch kommt aus dem Kollektivvertrag oder Dienstvertrag. Praktisch sehen fast alle österreichischen KVs Urlaubs- und Weihnachtsgeld vor.

Nächster Schritt

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