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Glossar · Lohnverrechnung

mBGM – monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Mit der mBGM melden Arbeitgeber der ÖGK jeden Monat die Beitragsgrundlagen ihrer Mitarbeiter:innen – die Basis, auf der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Frist: der 15. des Folgemonats; für fallweise Beschäftigte gilt der 7. des Folgemonats. Die Meldung läuft elektronisch über ELDA und ersetzt seit 2019 die alten Jahres-Lohnzettel an die SV.

Mit uns kannst du rechnen

Was in der mBGM steckt – und was bei Fehlern passiert

  • Inhalt: allgemeine Beitragsgrundlage und Sonderzahlungen je Mitarbeiter:in, Verrechnungsbasis für alle SV-Beiträge – 2026 gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 €/Monat

  • Frist: bis zum 15. des Folgemonats (fallweise Beschäftigte: bis zum 7.) – gemeinsam mit der Beitragszahlung

  • Korrekturen: rückwirkende Änderungen (Aufrollungen) erfordern berichtigte mBGM – sanktionsfrei innerhalb von 12 Monaten

  • Sanktionen: verspätete oder fehlende Meldungen können Säumniszuschläge auslösen

Die mBGM ist Fließbandarbeit mit Fehlerpotenzial – bei uns läuft sie automatisch mit jeder Abrechnung: Meldungen an ÖGK & Finanzamt. Verwandt: ÖGK-Anmeldung · Geringfügigkeitsgrenze. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.

FAQ mBGM

Ja – die mBGM gilt ab dem ersten angemeldeten Dienstverhältnis, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch für geringfügig Beschäftigte.

Nächster Schritt

Was du an uns auslagerst, ist so gut wie erledigt.

Auf der Kontaktseite buchst du deinen Termin oder erreichst uns direkt – wie es dir passt.

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