
Glossar · Lohnverrechnung
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer beträgt in Österreich 3 % der monatlichen Bruttolohnsumme und geht an die Gemeinde der Betriebsstätte. Kleinbetriebe profitieren: Bleibt die Lohnsumme unter der Freigrenze von 1.460 €, wird ein Freibetrag von 1.095 € abgezogen – bis 1.095 € fällt gar keine Kommunalsteuer an.
Mit uns kannst du rechnen
So funktioniert die Kommunalsteuer in der Praxis
Bemessung: Summe der Arbeitslöhne aller Dienstnehmer:innen der Betriebsstätte im Kalendermonat
Freigrenze/Freibetrag: bis 1.460 € Lohnsumme → 1.095 € Freibetrag abziehen; darüber wird die volle Summe besteuert
Fälligkeit: monatlich bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde – ohne Bescheid, als Selbstberechnung
Jahreserklärung: bis 31. März des Folgejahres elektronisch (FinanzOnline)
Mehrere Standorte: die Lohnsumme wird auf die Gemeinden der Betriebsstätten aufgeteilt
In Wien kommt zusätzlich die Dienstgeberabgabe der Stadt Wien dazu. Berechnung, Zahlung und Jahreserklärung sind Teil unserer Lohnverrechnung – du musst an nichts denken. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.
FAQ Kommunalsteuer
Jedes Unternehmen mit Dienstnehmer:innen in einer österreichischen Betriebsstätte – unabhängig von der Rechtsform. EPU ohne Angestellte zahlen keine Kommunalsteuer.
Ja – auch die Entgelte geringfügig Beschäftigter fließen in die Bruttolohnsumme ein. Der Freibetrag für Kleinbetriebe fängt das bei geringen Summen ab.
Als Selbstberechnungsabgabe drohen Säumniszuschläge und im Prüfungsfall Nachforderungen. Mit ausgelagerter Lohnverrechnung passiert das nicht – die Fälligkeit läuft bei uns automatisch mit.
