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Glossar · Lohnverrechnung

Geringfügigkeitsgrenze 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 € brutto pro Monat – sie wurde erstmals nicht erhöht. Wer darunter verdient, ist geringfügig beschäftigt: nur unfallversichert, ohne Kranken- und Pensionsversicherung aus diesem Job. Für Arbeitgeber gelten trotzdem volle Melde- und Abrechnungspflichten.

Mit uns kannst du rechnen

Was die Grenze für Arbeitgeber bedeutet

  • Anmeldung: auch geringfügig Beschäftigte müssen vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden – seit 01.01.2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit

  • Abgaben: 1,1 % Unfallversicherung immer; übersteigt die Summe aller geringfügigen Entgelte im Monat 826,65 €, kommt die Dienstgeberabgabe von 19,4 % dazu

  • Überschreiten: liegt das Entgelt über 551,10 €, besteht volle Pflichtversicherung – bei schwankenden Stunden prüfen wir das monatlich

  • Selbstversicherung: Beschäftigte können sich um 83,49 €/Monat (2026) selbst kranken- und pensionsversichern – gut zu wissen für dein Team

Verwandte Begriffe: Dienstgeberabgabe · ÖGK-Anmeldung · fallweise Beschäftigung. Die Abrechnung übernehmen wir: Lohnverrechnung. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.

FAQ Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wird normalerweise jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst. 2026 wurde sie per Gesetz erstmals eingefroren – sie bleibt bei 551,10 € wie 2025.

Nächster Schritt

Was du an uns auslagerst, ist so gut wie erledigt.

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