
Glossar · Lohnverrechnung
Geringfügigkeitsgrenze 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 in Österreich 551,10 € brutto pro Monat – sie wurde erstmals nicht erhöht. Wer darunter verdient, ist geringfügig beschäftigt: nur unfallversichert, ohne Kranken- und Pensionsversicherung aus diesem Job. Für Arbeitgeber gelten trotzdem volle Melde- und Abrechnungspflichten.
Mit uns kannst du rechnen
Was die Grenze für Arbeitgeber bedeutet
Anmeldung: auch geringfügig Beschäftigte müssen vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden – seit 01.01.2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit
Abgaben: 1,1 % Unfallversicherung immer; übersteigt die Summe aller geringfügigen Entgelte im Monat 826,65 €, kommt die Dienstgeberabgabe von 19,4 % dazu
Überschreiten: liegt das Entgelt über 551,10 €, besteht volle Pflichtversicherung – bei schwankenden Stunden prüfen wir das monatlich
Selbstversicherung: Beschäftigte können sich um 83,49 €/Monat (2026) selbst kranken- und pensionsversichern – gut zu wissen für dein Team
Verwandte Begriffe: Dienstgeberabgabe · ÖGK-Anmeldung · fallweise Beschäftigung. Die Abrechnung übernehmen wir: Lohnverrechnung. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.
FAQ Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird normalerweise jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst. 2026 wurde sie per Gesetz erstmals eingefroren – sie bleibt bei 551,10 € wie 2025.
Nein – Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben bei der Beurteilung der Geringfügigkeit außer Betracht. Maßgeblich ist das laufende monatliche Entgelt.
Dann besteht für diesen Monat volle Pflichtversicherung – mit entsprechenden Beiträgen und einer Ummeldung. Wir prüfen das bei jeder Abrechnung automatisch: An-, Ab- und Ummeldung.
