
Steuerberater wechseln
Steuerberater wechseln – oder klüger aufteilen?
Du kannst deinen Steuerberater jederzeit wechseln – es gibt keine gesetzliche Bindungsfrist, nur dein Vertrag zählt. Oft ist aber gar kein kompletter Wechsel nötig: Die laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung darf auch ein Bilanzbuchhalter führen – meist deutlich günstiger. Der Steuerberater bleibt für Steuererklärungen und Vertretung zuständig. Genau diese Aufteilung bieten wir an.
Mit uns kannst du rechnen
Die häufigsten Wechselgründe
Hohe Honorarnoten für laufende Routinearbeit (Belege buchen, UVA, Lohnzettel)
Schlechte Erreichbarkeit – Rückfragen dauern Tage statt Stunden
Keine digitale Belegverarbeitung: Pendelordner statt App
Wenig Betreuung: Zahlen kommen, aber niemand erklärt sie
Wichtig zu wissen: Vieles davon ist keine Steuerberatung, sondern laufende Buchhaltung und Personalverrechnung – und genau dafür sind Bilanzbuchhalter die spezialisierten (und günstigeren) Profis. Steuererklärungen und die Vertretung vor dem Finanzamt bleiben gesetzlich dem Steuerberater vorbehalten – dafür arbeiten wir bei Bedarf mit deinem (neuen oder bestehenden) Steuerberater zusammen.
So läuft der Wechsel in fünf Schritten
Sauber und ohne Lücke – am besten zum Jahreswechsel oder nach dem Jahresabschluss.
1. Neue Lösung fixieren: erst den neuen Partner vereinbaren, dann kündigen – so entsteht keine Betreuungslücke.
2. Vertrag prüfen & kündigen: Kündigungsfrist laut Vollmacht/Honorarvereinbarung beachten; schriftlich kündigen.
3. Unterlagen anfordern: du hast Anspruch auf deine Buchhaltungsdaten, Lohnkonten und Jahresabschlüsse – offene Honorare vorher klären.
4. Vollmachten umstellen: FinanzOnline- und ÖGK-Vollmachten auf den neuen Partner übertragen.
5. Datenübernahme: Stammdaten, offene Posten und Lohnkonten übernehmen – bei uns Teil des Starts, ohne Extra-Projekt.
Beim Timing gilt: Der Jahreswechsel ist am saubersten, weil Lohnkonten und Buchhaltung abgeschlossen übergeben werden. Ein unterjähriger Wechsel ist aber genauso möglich – wir übernehmen laufende Lohnkonten und Buchhaltungen vollständig.
Steuerberater vs. Bilanzbuchhalter: wer darf was?
Die Arbeitsteilung, die sich für viele KMU rechnet.
- Bilanzbuchhalter: laufende Buchhaltung, UVA, Personalverrechnung, Lohnkonten
- Bilanzbuchhalter: Jahresabschlüsse innerhalb der Grenzen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes
- Steuerberater: Steuererklärungen, Steuerplanung, Vertretung vor dem Finanzamt
- Zusammenspiel: wir liefern deinem Steuerberater fertige, saubere Zahlen – das senkt auch dessen Honorar
Rechne kurz nach
Wenn dein Steuerberater heute die laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung macht, zahlst du Steuerberater-Stundensätze für Bilanzbuchhalter-Arbeit. Die Aufteilung – laufende Arbeit bei iKontista, Steuerthemen beim Steuerberater – senkt die Gesamtkosten häufig spürbar, ohne dass du auf irgendetwas verzichtest. Was die Lohnverrechnung kostet, siehst du hier transparent erklärt.
Aktualisiert am 05.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.
FAQ Steuerberater wechseln
Ja – es gibt keine gesetzliche Bindung an das Kalenderjahr. Am reibungslosesten ist der Wechsel nach Abschluss eines Jahres oder Quartals; wir übernehmen aber auch unterjährig komplette Buchhaltungen und Lohnkonten.
Ja, du hast Anspruch auf Herausgabe deiner Unterlagen und Daten. Offene Honorare solltest du vorher begleichen, da sonst ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann.
Für Steuererklärungen und Vertretung vor dem Finanzamt: ja. Für laufende Buchhaltung, UVA und Lohnverrechnung: nein – das dürfen Bilanzbuchhalter wie iKontista. Viele Kund:innen fahren mit dieser Aufteilung deutlich günstiger.
Ja – von der Unterlagen-Checkliste über die Vollmachten bis zur vollständigen Datenübernahme. Starte mit einem kostenlosen Erstgespräch, wir kümmern uns um den Rest.
