Den ersten Mitarbeiter anstellen: die komplette Checkliste für Österreich

Vor dem ersten Arbeitstag

Der wichtigste Satz zuerst: Die ÖGK-Anmeldung muss VOR dem ersten Arbeitsbeginn erfolgen – auch für eine Probestunde. Alles andere lässt sich nachholen, das nicht. Die Reihenfolge:

  • 1. Kollektivvertrag klären: Welcher KV gilt für deine Branche? Er bestimmt Mindestgehalt, Einstufung und Zuschläge.

  • 2. Dienstvertrag/Dienstzettel erstellen: schriftlich, mit Arbeitszeit, Entgelt und Einstufung: Verträge erstellen

  • 3. ÖGK-Anmeldung via ELDA: vor Arbeitsbeginn, seit 2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit: ÖGK-Anmeldung

  • 4. Lohnkonto anlegen: gesetzliche Pflicht ab Tag eins – führen wir automatisch

Ab dem ersten Monat: deine laufenden Pflichten

  • Zeiterfassung nach § 26 AZG – gilt ab dem ersten Mitarbeiter, auch im Kleinstbetrieb

  • Monatliche Lohnabrechnung nach KV inkl. Sonderzahlungen: Lohn- & Gehaltsabrechnung

  • mBGM und SV-Beiträge bis zum 15. des Folgemonats an die ÖGK

  • Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde – bei kleiner Lohnsumme greift der Freibetrag

  • Jährlich: Lohnzettel L16 bis Ende Februar, Kommunalsteuer-Erklärung bis 31. März

Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich?

Faustregel: Bruttogehalt + rund 30 % Lohnnebenkosten. Bei 3.000 € brutto zahlst du als Arbeitgeber also etwa 3.900 €/Monat – plus 13. und 14. Gehalt. Die genaue Zusammensetzung erklärt unser Glossar-Eintrag Lohnnebenkosten.

Und die Verwaltung? Die kannst du ab dem ersten Mitarbeiter auslagern – oft günstiger als eigene Software plus Einarbeitung, und ohne Fristen-Risiko: Lohnverrechnung auslagern. Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du einen Fixpreis. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO.

Nächster Schritt

Was du an uns auslagerst, ist so gut wie erledigt.

Auf der Kontaktseite buchst du deinen Termin oder erreichst uns direkt – wie es dir passt.

Jetzt Termin vereinbaren

Bevorzugst du E-Mail? Schreib uns jederzeit an info@ikontista.at.