Den ersten Mitarbeiter anstellen: die komplette Checkliste für Österreich
Vor dem ersten Arbeitstag
Der wichtigste Satz zuerst: Die ÖGK-Anmeldung muss VOR dem ersten Arbeitsbeginn erfolgen – auch für eine Probestunde. Alles andere lässt sich nachholen, das nicht. Die Reihenfolge:
1. Kollektivvertrag klären: Welcher KV gilt für deine Branche? Er bestimmt Mindestgehalt, Einstufung und Zuschläge.
2. Dienstvertrag/Dienstzettel erstellen: schriftlich, mit Arbeitszeit, Entgelt und Einstufung: Verträge erstellen
3. ÖGK-Anmeldung via ELDA: vor Arbeitsbeginn, seit 2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit: ÖGK-Anmeldung
4. Lohnkonto anlegen: gesetzliche Pflicht ab Tag eins – führen wir automatisch
Ab dem ersten Monat: deine laufenden Pflichten
Zeiterfassung nach § 26 AZG – gilt ab dem ersten Mitarbeiter, auch im Kleinstbetrieb
Monatliche Lohnabrechnung nach KV inkl. Sonderzahlungen: Lohn- & Gehaltsabrechnung
mBGM und SV-Beiträge bis zum 15. des Folgemonats an die ÖGK
Kommunalsteuer (3 %) an die Gemeinde – bei kleiner Lohnsumme greift der Freibetrag
Jährlich: Lohnzettel L16 bis Ende Februar, Kommunalsteuer-Erklärung bis 31. März
Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich?
Faustregel: Bruttogehalt + rund 30 % Lohnnebenkosten. Bei 3.000 € brutto zahlst du als Arbeitgeber also etwa 3.900 €/Monat – plus 13. und 14. Gehalt. Die genaue Zusammensetzung erklärt unser Glossar-Eintrag Lohnnebenkosten.
Und die Verwaltung? Die kannst du ab dem ersten Mitarbeiter auslagern – oft günstiger als eigene Software plus Einarbeitung, und ohne Fristen-Risiko: Lohnverrechnung auslagern. Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du einen Fixpreis. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO.
